Änderungsmanagement
Produktionswerke, die über ein WPC ETA-Zertifikat für eines ihrer Produkte verfügen, müssen die geltenden indischen Regularien für die WPC-Registrierung einhalten. Dazu gehören u.a. die Vorgaben in den WPC-Standards der Gazette Notifications in Indien. Der Antragsteller für eine Gerätezulassung versichert den indischen Behörden u.a., dass er relevante Änderungen rechtzeitig bekannt gibt, die geforderten Anträge stellt und die Änderungen erst dann umsetzt, wenn die Zertifizierungsbehörde ihre Genehmigung erteilt hat.
Hier finden Sie ein kurzes Video über die WPC Zertifizierung, präsentiert von Julian Busch,
Geschäftsführer der MPR International GmbH:
Zu den anzeigepflichtigen Änderungen gehören laut Prozess in der Regel folgende Sachverhalte:
- Änderung an der Produktkonfiguration
- Änderung an der Struktur des Produkts (z.B. Hinzufügen eines weiteren Drahtlos-Moduls)
- Änderungen an einer Kernkomponente „Key Component“ (z.B. an einer drahtlosen Komponente)
Zusätzlich müssen Änderungsanträge bei folgenden Aktualisierungen der Regularien beantragt werden:
- Veröffentlichung neuer Gazette Notifications/ WPC-Standards
Aus den diversen WPC Veröffentlichungen (Gesetze, Guidelines, Notifications, etc., s. u.) geht hervor, dass die zuständige Zertifizierungsbehörde in jedem einzelnen Fall entscheidet, ob ein offizieller Änderungsantrag gestellt werden muss und wenn ja, welche Konsequenzen sich für den Zertifikatshalter aus der Änderung ergeben.
Soll nur ein zertifiziertes Modul durch ein anderes bereits zertifiziertes Modul ersetzt werden, so ist für diese Änderung in der Regel nur eine neue Registrierung bei der WPC-Behörde notwendig. Wurde jedoch ein noch nicht zertifiziertes Modul installiert oder das bestehende Modul umkonfiguriert, muss das gesamte Produkt erneut in einem indischen Testlabor getestet werden um das ETA Zertifikat aktuell zu halten.
Die indischen Behörden arbeiten stets an der Optimierung der Regularien. Sobald eine neue Notification verabschiedet wird und in Kraft tritt, müssen sich bis zum Ablauf der in der offiziellen Ankündigung genannten Frist alle WPC-Zertifikate auf diese beziehen. WPC-Zertifikatshalter, deren Zertifikate sich auf einen alten Standard beziehen, müssen vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Änderung stellen und Produkttests in Übereinstimmung mit den neuen Standards durchführen lassen.
Der Indian Wireless Act von 1933 zusammen mit neuen Gazette Notifications bilden das Grundgerüst der WPC-Zertifizierung. Sie legen die Rahmenbedingungen einer WPC ETA-Zertifizierung u.a. für drahtlose Produkte fest, wie z.B. erlaubte Frequenzen, den Ablauf des WPC Equipment Type Approvals etc. Dabei hat jede Produktgruppe ihre eigenen Einschränkungen. Hierbei gilt für Zertifikatshalter, dass ein Antrag auf Änderung gestellt werden muss, sobald neue Standards in Kraft treten.
Aktuelle Zertifikate müssen sich immer auf die aktuellsten Standards beziehen. Wird der Änderungsantrag nicht gestellt, werden bestehende WPC-Lizenzen kurzzeitig durch die indische Behörde ausgesetzt oder bei versäumter Änderungsfrist annulliert. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren notwendigen Aktualisierungen.
Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine anzeigepflichtige Änderung an Ihrem Produkt vorgenommen haben, ohne die Behörde zu informieren? Oder stehen Änderungen bevor und Sie wissen nicht, ob Sie diese kommunizieren müssen?
Oder gibt es einen neuen Standard für Ihr Produkt und Sie müssen Ihre WPC-Zertifikate aktualisieren?
Wir klären die Anforderungen für Sie gerne direkt mit der indischen Behörde ab. Rufen Sie einfach unter +49-69-2713769261 an oder schreiben Sie uns eine Email, um sich sofort zu informieren.
Haben Sie eine spontane Frage zur Zertifizierung? Dann zögern Sie bitte nicht auch per Chat mit uns Kontakt aufzunehmen. Das Chat-Fenster finden Sie rechts unten auf jeder Seite (sollte dies nicht sichtbar sein, prüfen Sie bitte Ihre Browsereinstellungen).
Für weitere Informationen zur WPC-Zertifizierung lesen Sie bitte unser kostenfreies Info-Paket „WPC-Zertifizierung – Wegweiser“.