Zollservice
Manchmal muss eine Firma ein neu entwickeltes Produkt für Forschungs- oder eine Maschine für Test- oder andere Zwecke nach Indien einführen. Sollte Ihr Produkt eigentlich eine bestimmte Zertifizierung für den Import benötigen, können Sie trotzdem, unter bestimmten Umständen, Ihr Produkt in Indien einführen.
Dazu ist es zuallererst notwendig, dass das Produkt nicht für den Verkauf, sondern nur für interne Zwecke verwendet werden soll. Wenn Sie also z.B. ein neues Produkt zu Recherche- oder Ausstellungszwecken verwenden wollen, oder eine andere zeitlich begrenzte Verwendung, dann können Sie einen entsprechenden Antrag bei der verantwortlichen Behörde (ARAI für AIS/TAC, BIS, WPC, TEC, CDSCO, usw.) stellen und mit der richtigen Dokumentation erhalten Sie einen Ausnahmebescheid für zwei Monate (verlängerbar bis zu sechs Monaten). Nach Ablauf der Frist muss das Produkt wieder zurückgeschickt werden.
Bitte beachten Sie, dass Ersatzteile nur dann zollfrei verschickt werden können, solange die ursprüngliche Kaufdokumentation des Originalteiles noch vollständig und nachvollziehbar ist.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung der Zertifizierungspflicht Ihrer Produkte in Indien.
Wir prüfen zudem gerne, ob Ihre Lieferung für einen Ausnahmebescheid in Frage kommt. Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns unter +49-69-2713 769 261 an.
Haben Sie eine spontane Frage zur Zertifizierung? Dann zögern Sie bitte nicht auch per Chat mit uns Kontakt aufzunehmen. Das Chat-Fenster finden Sie rechts unten auf jeder Seite (sollte dies nicht sichtbar sein, prüfen Sie bitte Ihre Browsereinstellungen).