Änderungsmanagement
Produktionswerke, die über ein TEC-Zertifikat für eines ihrer Produkte verfügen, müssen die geltenden indischen Regularien für die TEC-Registrierung einhalten. Dazu gehören die Vorgaben in den TEC-Regularien in Indien. Der Antragsteller versichert den indischen Behörden u.a., dass er relevante Änderungen rechtzeitig bekannt gibt, die geforderten Anträge stellt und die Änderungen erst dann umsetzt, wenn die Zertifizierungsbehörde ihre Genehmigung erteilt hat.
Hier finden Sie ein kurzes Video über die TEC Zertifizierung für Telekommunikations-Produkte in Indien
Vorgestellt durch Julian Busch, Geschäftsführer der MPR International GmbH:
Dieses und weitere Videos finden Sie auch auf unserem Videokanal.
Zu den anzeigepflichtigen Änderungen gehören laut Prozess in der Regel folgende Sachverhalte:
- Änderung an der Produktkonfiguration
- Änderung an der Struktur des Produkts (z.B. Hinzufügen eines weiteren Kommunikations-Moduls)
- Änderungen an einer Kernkomponente „Key Component“ (z.B. an einer drahtlosen Komponente)
- Addition von weiteren Produkten zu einem TEC-Zertifikat (pro Zertifikat höchstens 10 Produkte)
Zusätzlich müssen Änderungsanträge bei folgenden Aktualisierungen der Regularien beantragt werden:
- Aktualisierung der Generic Requirements (GR), Interface Requirements (IR), Service Requirements (SR) oder Standards (infolge die “TEC-Regularien”
In den TEC-Regularien ist explizit vermerkt, dass die zuständige Zertifizierungsbehörde in jedem einzelnen Fall entscheidet, ob ein offizieller Änderungsantrag gestellt werden muss und wenn ja, welche Konsequenzen sich für den Zertifikatshalter aus der Änderung ergeben.
Die indischen Behörden arbeiten stets an der Optimierung der Regularien. Sobald eine neue Vorgabe verabschiedet wird und in Kraft tritt, müssen sich bis zum Ablauf der in der offiziellen Ankündigung genannten Frist alle TEC-Zertifikate auf die neue Anforderung beziehen. TEC-Zertifikatshalter, deren Zertifikate sich auf einen alten Standard beziehen, müssen vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Änderung stellen und Produkttests in Übereinstimmung mit den neuen Anforderungen durchführen lassen.
Ebenfalls werden von den indischen Behörden regelmäßig neue TEC-Regularien veröffentlicht. Diese Regularien bilden das Grundgerüst der TEC-Akkreditierung. Sie legen die Rahmenbedingungen einer TEC-Zulassung fest, wie z.B. erlaubte Produkte, den Ablauf der TEC-Zertifizierung, Eigenschaften der Zertifikate etc. Dabei hat jede Produktgruppe ihre eigenen Einschränkungen. Hierbei gilt für TEC-Zertifikatshalter, dass ein Antrag auf Änderung gestellt werden muss, sobald neue Standards in Kraft treten.
Aktuelle Zertifikate müssen sich immer auf die aktuellsten TEC-Regularien beziehen. Wird der Änderungsantrag nicht gestellt, werden bestehende TEC-Zertifikate kurzzeitig durch die indische Behörde ausgesetzt oder bei versäumter Änderungsfrist annulliert. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren notwendigen Aktualisierungen.
Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine anzeigepflichtige Änderung an Ihrem Produkt vorgenommen haben, ohne die Behörde zu informieren? Oder stehen Änderungen bevor und Sie wissen nicht, ob Sie diese kommunizieren müssen?
Oder gibt es einen neuen Standard oder eine neue Anforderung für Ihr Produkt und Sie müssen Ihre TEC-Zertifikate aktualisieren?
Wir klären die Anforderungen für Sie gerne direkt mit der indischen Behörde ab. Rufen Sie einfach unter +49-69-2713769261 an oder schreiben Sie uns eine Email, um sich sofort zu informieren.
Haben Sie eine spontane Frage zur Zertifizierung? Dann zögern Sie bitte nicht auch per Chat mit uns Kontakt aufzunehmen. Das Chat-Fenster finden Sie rechts unten auf jeder Seite (sollte dies nicht sichtbar sein, prüfen Sie bitte Ihre Browsereinstellungen).
Für weitere Informationen zur TEC-Zertifizierung lesen Sie bitte unser kostenfreies Info-Paket „TEC-Zertifizierung – Wegweiser“.