Neue Regelung ermöglicht Stichproben für LED-Produkte am indischen Zoll
7. Januar 2021Für LED-Produkte und gleich- oder wechselstromversorgte Betriebsgeräte für LED-Module gilt seit Herbst letzten Jahres laut Verkündung des Bureau of Indian Standards (BIS) eine neue Regelung, nach der der indische Zoll Stichproben für Lieferungen dieser Produktkategorie durchführen kann. Die Kategorisierung dieser Produkte richtet sich hierbei nach der „Electronics and Information Technology Goods (Requirement of Compulsory Registration) Verordnung, 2012“.
Nach dieser neuen Anweisung können von Warensendungen nach Zufallsprinzip Proben ausgewählt werden, die anschließend an BIS-akkreditierte Testlabore zur Prüfung geschickt werden. Dort werden sie getestet auf begrenzte, nicht-destruktive Sicherheitsparameter, die von der für die Produkte geltende IS-Norm vorgegeben und dem indischen Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) zugeordnet werden.
Desweiteren werden nur solche Sendungen weiter vom Zoll abgefertigt, die die Parameter dieser Tests erfüllt haben. Können die Produkte dieser Sendung nicht die geltenden Testparameter erfüllen, müssen sie anschließend an den Absender zurückgeschickt oder auf Kosten des Importeurs vernichtet werden.
Seit 2012 weitet die BIS den Zertifizierungskatalog nach und nach aus und fügt kontinuierlich weitere Güter hinzu. Damit ist BIS-Zertifizierung für viele elektronische Produkte in Industrie und Privatkonsum Pflicht. Für einige Produkte fallen auch Werksinspektionen an.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
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Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.