Indien führt Qualitätskontrollverordnung für Taschenlampen ein
20. März 2025Das Ministerium für Handel und Industrie hat die Flashlight (Quality Control) Order, 2025 gemäß dem Bureau of Indian Standards (BIS) Act, 2016 erlassen. Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und schreibt vor, dass Taschenlampen der Indischen Norm 2083:2024 entsprechen und das Standardzeichen unter einer Lizenz des BIS gemäß Schema-1 von Anhang II der BIS (Konformitätsbewertungs-)Verordnung, 2018 tragen müssen. Die Fristen für die Einhaltung betragen sechs Monate für allgemeine Hersteller, neun Monate für kleine Unternehmen und zwölf Monate für Kleinstunternehmen. Die Verordnung gilt jedoch nicht für im Inland hergestellte Waren, die für den Export bestimmt sind, oder für bis zu fünfzig importierte Taschenlampen pro Jahr zu Forschungs- und Entwicklungszwecken, sofern sie nicht kommerziell verkauft und als Schrott entsorgt werden. Abgesehen davon benötigen Taschenlampen im Allgemeinen eine BIS-Zertifizierung, um für die Einfuhr und den Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Das BIS wurde als Zertifizierungs- und Durchsetzungsbehörde für Taschenlampen gemäß dieser Verordnung benannt. Verstöße gegen die Bestimmungen werden gemäß dem BIS-Gesetz von 2016 bestraft. Die neueste Version der indischen Norm, einschließlich aller vom BIS bekannt gegebenen Änderungen, findet Anwendung.
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