BIS Änderungsmanagement
Produktionswerke, die über ein BIS-Zertifikat für eines ihrer Produkte verfügen, müssen die geltenden indischen BIS Regularien für die BIS-Zertifizierung einhalten. Dazu gehören die Vorgaben in den Indian Standards (IS) in Indien. Der Antragsteller versichert den indischen Behörden u.a., dass er relevante Änderungen rechtzeitig bekannt gibt, die geforderten Anträge stellt und die Änderungen erst dann umsetzt, wenn die Zertifizierungsbehörde ihre Genehmigung erteilt hat.
Hier finden Sie ein kurzes Video über die BIS Zertifizierung in Indien
Vorgestellt durch Julian Busch, Geschäftsführer der MPR International GmbH:
Dieses und weitere Videos finden Sie auch auf unserem Videokanal.
Zu den anzeigepflichtigen Änderungen gehören laut Prozess in der Regel folgende Sachverhalte:
- Änderung am Produktdesign
- Änderung an der Struktur des Produkts (z.B. Hinzufügen einer weiteren Materialschicht am Gehäuse)
- Änderungen an einer Kernkomponente „Key Component“ (z.B. ein elektrisches Bauteil)
- Änderung des Rohmaterials
- Wechsel von Materialzulieferern
Zusätzlich müssen Änderungsanträge bei folgenden Aktualisierungen der BIS Regularien beantragt werden:
- Aktualisierung der Indian Standards (IS)
In den Regelungen des Compulsory Registration Scheme (CRS) ist explizit vermerkt, dass die zuständige Zertifizierungsbehörde in jedem einzelnen Fall entscheidet, ob ein offizieller Änderungsantrag gestellt werden muss und wenn ja, welche Konsequenzen sich für den Zertifikatshalter aus der Änderung ergeben.
Sind umfangreichere Anpassungen am zertifizierten Produkt selbst geplant, muss der Antragsteller ggf. erneut Produkttests in einem indischen Testlabor durchführen lassen.
Steht eine Verlagerung der Produktionslinie oder gar des ganzen Werkes an, so wird in der Regel immer eine neue Erstzertifizierung gefordert.
Die indischen Behörden arbeiten stets an der Optimierung der Standards. Sobald ein neuer Indian Standard verabschiedet wird und in Kraft tritt, müssen sich bis zum Ablauf der in der offiziellen Ankündigung genannten Frist alle BIS-Zertifikate auf den neuen Standard beziehen. Zertifikatshalter, deren Zertifikate sich auf den alten Standard beziehen, müssen vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Änderung des Indian Standards stellen und Produkttests in Übereinstimmung mit den neuen Standards durchführen lassen.
Die Regelungen des CRS und die „Indian Standards“ bilden das Grundgerüst der BIS-Zertifizierung. Sie legen die Rahmenbedingungen einer BIS-Zertifizierung fest, wie z.B. den Ablauf der BIS-Zertifizierung, Charakteristika des BIS-Zertifikates, Vorgaben zur Markierung der Produkte etc. Dabei hat jede Produktgruppe ihre eigenen Durchführungsbestimmungen. Hierbei gilt für Zertifikatshalter, dass ein Antrag auf Änderung gestellt werden muss, sobald neue Standards in Kraft treten.
Aktuelle Zertifikate müssen sich immer auf die aktuellsten Standards und BIS Regularien beziehen. Wird der Änderungsantrag nicht gestellt, werden bestehende BIS-Zertifikate kurzzeitig durch die indische Behörde ausgesetzt oder bei versäumter Änderungsfrist annulliert. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren notwendigen Aktualisierungen.
Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine anzeigepflichtige Änderung an Ihrem Produkt vorgenommen haben, ohne die Behörde zu informieren? Oder stehen Änderungen bevor und Sie wissen nicht, ob Sie diese kommunizieren müssen?
Oder gibt es einen neuen Standard oder eine neue Implementation Rule für Ihr Produkt und Sie müssen Ihre BIS-Zertifikate aktualisieren?
Wir klären die Anforderungen für Sie gerne direkt mit der indischen Behörde ab. Rufen Sie einfach unter +49-69-2713769261 an oder schreiben Sie uns eine Email, um sich sofort zu informieren.
Haben Sie eine spontane Frage zur Zertifizierung? Dann zögern Sie bitte nicht auch per Chat mit uns Kontakt aufzunehmen. Das Chat-Fenster finden Sie rechts unten auf jeder Seite (sollte dies nicht sichtbar sein, prüfen Sie bitte Ihre Browsereinstellungen).
Für weitere Informationen zur BIS-Zertifizierung lesen Sie bitte unser kostenfreies Info-Paket „BIS-Zertifizierung – Wegweiser“.