Aufschub der 6-Airbags-Vorschrift für M-1-Personenwagen in Indien
Das Ministerium für Straßen- und Verkehrswesen und Autobahnen (MoRTH) in Indien hatte mit dem Entwurf G.S.R. (General Statutory Rules) 16(E) vom 14. Januar 2022 vorgeschlagen, dass Fahrzeuge der Klasse M1, die nach dem 1. Oktober 2022 hergestellt werden, mit zwei Seitenairbags ausgestattet sein müssen, je einen für die Insassen der vorderen Außensitzreihe, sowie zwei Seitenairbags, je einen für die Insassen der Außensitzreihen. Dies ist geplant, um die Sicherheit für die Fahrzeuginsassen zu erhöhen. Nun hat das Ministerium für Straßen- und Verkehrswesen und Autobahnen mit dem Entwurf der GSR 751(E) vom 30. September 2022 vorgeschlagen, das Datum der Einführung auf den 1. Oktober 2023 zu verschieben. Airbags müssen nach den AIS (Automotive Industry Standards) die „Anforderungen an den Schutz der Insassen“ betreffen, getestet und freigegeben werden, um in Indien für die Einfuhr und den Vertrieb zugelassen werden zu können.
Weitere Informationen zum Type Approval Certificate (TAC) in Indian finden Sie auf unserer Seite zur AIS-Zertifizierung.
Alle Beteiligten wurden erneut aufgefordert, innerhalb einer Frist von dreißig Tagen Kommentare und Vorschläge einzureichen. Die eingegangenen Kommentare und Vorschläge werden derzeit vom Ministerium geprüft.
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