Aufschub der 6-Airbags-Vorschrift für M-1-Personenwagen in Indien
2. März 2023Das MoRTH (Ministry of Road and Transport and Highways) hatte am 14. Januar 2022 mit dem Entwurf der GSR 16(E) vorgeschlagen, dass Fahrzeuge der Klasse M1, die nach dem 1. Oktober 2022 hergestellt werden, mit zwei seitlichen Torso-Airbags für die äußeren Sitzpositionen der vorderen Reihe und zwei Seitenairbags für die äußeren Sitzpositionen ausgestattet sein müssen. Damit soll die Sicherheit der Fahrzeuginsassen verbessert werden. Der MoRTH hat nun jedoch vorgeschlagen, das Umsetzungsdatum durch den Entwurf der GSR 751(E) vom 30. September 2022 auf den 1. Oktober 2023 zu verschieben. Airbags müssen nach den AIS (Automotive Industry Standards) die „Anforderungen an den Schutz der Insassen“ betreffen, getestet und freigegeben werden, um in Indien für die Einfuhr und den Vertrieb zugelassen werden zu können.
Weitere Informationen zum Type Approval Certificate (TAC) in Indian finden Sie auf unserer Seite zur AIS-Zertifizierung.
Alle Beteiligten wurden erneut aufgefordert, innerhalb einer Frist von dreißig Tagen Kommentare und Vorschläge einzureichen. Die eingegangenen Kommentare und Vorschläge werden derzeit vom Ministerium geprüft.
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