Ende 2023 erließ das Department of Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) eine wichtige Anordnung, die das ISI-Mark auf Präzisionsrollen- und Buchsenketten sowie Anbaugeräten und zugehörigen Kettenrädern vorschreibt. Dieses Mandat tritt am 25. März 2024 in Kraft.
Für Klein- und Kleinstunternehmen (KMU) sind die Umsetzungstermine gestaffelt wie folgt:
Dieser Schritt unterstreicht das Engagement von DPIIT für die Verbesserung der Industriestandards und die Gewährleistung eines sichereren und zuverlässigeren Marktes.
Die BIS-Zertifizierung in Indien zielt darauf ab, die Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Produkten zu gewährleisten, die den Verbrauchern zur Verfügung stehen. Es bietet eine Garantie für die Konformität der Produkte mit den festgelegten Normen und fördert so das Vertrauen der Verbraucher und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
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Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Das indische Telecommunication Engineering Centre (TEC) hat eine aktualisierte Reihe von Richtlinien für die obligatorische Prüfung und Zertifizierung von Telekommunikationsgeräten (MTCTE) veröffentlicht. Das neue „Verfahren für die obligatorische Prüfung und Zertifizierung von Telekommunikationsgeräten (MTCTE)“ Version 3.0, das im April 2024 veröffentlicht wurde, ersetzt das vorherige Dokument TEC 93009:2021. Telekommunikationsprodukte benötigen in der Regel eine TEC-Zertifizierung, um in Indien für die Einfuhr und den Verkauf zugelassen werden zu können.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
• Verlängerte Gültigkeit: MTCTE-Zertifikate sind jetzt 10 Jahre gültig, statt 5 Jahre.
• Überarbeitete Ausrüstungslisten: Anhang A enthält die aktualisierten Ausrüstungslisten.
• Schnellere Genehmigungen: Der Prozess zum Hochladen von Prüfberichten unter SCS wurde optimiert.
• Erweiterte Akzeptanz: BIS-Zertifikate, SACs und spezifische Testberichte werden jetzt anerkannt.
• Weniger strenge Anforderungen: NABL-Witness-Tests durch RTEC sind nicht mehr obligatorisch.
• Zusätzliche Klarstellungen: Informationen zu End-of-Life, Teilecodes, Split-Einheiten und ITSAR-Zertifizierung wurden aktualisiert.
Die TEC-Zertifizierung ist seit April 2019 verpflichtend. Jedes Jahr weitet das TEC den Zertifizierungskatalog aus und fügt weitere Güter hinzu. Hier finden Sie eine Liste mit den TEC Standards.
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Das Ministerium für Handel und Industrie hat eine Änderungsverordnung zur Qualitätskontrolle für Aluminium- und Aluminiumlegierungsprodukte (2024) erlassen, die am 26. September 2024 in Kraft treten wird. Diese Änderung verlangt, dass Aluminium- und Aluminiumlegierungsprodukte in ihrem Geltungsbereich die indischen Standardspezifikationen erfüllen und das ISI Mark tragen. Dies ist durch die Lizenzierung durch das Bureau of Indian Standards gemäß Scheme-1 of Schedule-II der Bureau of Indian Standards (Conformity Assessment) Regulations, 2018, erhältlich.
Wie bei anderen Produkten, die unter eines der verschiedenen indischen Zertifizierungssysteme fallen, besteht das Hauptziel darin, die Qualitätsstandards für Produkte, die auf dem indischen Markt verkauft und verwendet werden, aufrechtzuerhalten.
Kleine Unternehmen sind bis zum 26. Dezember 2024 und Kleinstunternehmen bis zum 26. März 2025 gemäß dem Gesetz zur Entwicklung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen von 2006 von diesen Anforderungen ausgenommen.
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Ende 2023 erließ das DPIIT eine Qualitätskontrollverordnung (QCO) für verschiedene Stahlprodukte, die ab März 2024 in Kraft trat und das BIS ISI-Zeichen für mehrere Produkte obligatorisch machte, darunter Stahlrohrflansche, Stahlzylinder für Rohre mit Mörtelauskleidung und -beschichtung, Edelstahlrohre für Lebensmittel und Getränke sowie hochfeste Edelstahlstangen und -drähte für die Betonbewehrung.
Die Umsetzungstermine für Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) sind wie folgt festgelegt: Kleinunternehmen bis zum 25. Juni 2024 und Kleinstunternehmen bis zum 25. September 2024.
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